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Anspruch auf Platz in einer Kindertagesstätte

Wir vertreten Sie gegenüber dem Träger der KITA und helfen Ihnen Ihren Anspruch durchsetzen.

Hier sind die Schritte, die Eltern unternehmen können, um ihren Anspruch auf einen Kitaplatz durchzusetzen:
In Deutschland haben Eltern grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für ihre Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser Anspruch ist in § 24 des Achten Sozialgesetzbuches geregelt.

1. Informieren Sie sich: Beginnen Sie damit, sich über die Kitas in Ihrer Umgebung zu informieren. Sie können die Kitas direkt kontaktieren, um Informationen über ihre Betreuungsangebote, Öffnungszeiten und Aufnahmekriterien zu erhalten. Auch die örtliche Kommune oder Stadtverwaltung kann Ihnen bei der Suche nach einem Kitaplatz behilflich sein.

2. Anmeldung: Sobald Sie eine geeignete Kita gefunden haben, melden Sie Ihr Kind dort an. Dies kann je nach Gemeinde und Kita schriftlich oder online erfolgen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitstellen, die von der Kita angefordert werden (z.B. in Frankfurt am Main über Kindernetfrankfurt.de).

3. Warteliste: Es kann sein, dass die gewünschte Kita bereits ausgelastet ist und eine Warteliste besteht. In diesem Fall sollten Sie Ihr Kind dennoch anmelden, da sich die Verfügbarkeit von Plätzen ändern kann.

4. Rechtsanspruch geltend machen: Wenn die Kita Ihnen keinen Platz anbietet oder die Wartezeit unangemessen lang ist, sollten Sie Ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz mit anwaltlicher Hilfe geltend machen.