Asyl
Asylsuchende haben das Recht auf rechtliche Vertretung und Beratung während des gesamten Verfahrens. Wir können Sie von der Registrierung bis zum Abschluss des Asylverfahren unterstützen. Insbesondere betreiben wir auch Klage und Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Hier ist eine Übersicht über das Asylverfahren in Deutschland:
Das Asylverfahren ist im Asylgesetz, im Aufenthaltsgesetz und anderen Rechtsvorschriften geregelt.
1. Einreise und Registrierung: Asylsuchende, die nach Deutschland kommen, müssen sich zunächst bei Ankunft registrieren lassen. Dies geschieht in den sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen des jeweiligen Bundeslandes, am Flughafen und an Landesgrenzen (z.B. in Hessen bei der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen oder der Bundespolizei am Flughafen Frankfurt). Wenden sich Asylsuchende an die Polizei oder sonstige Behörden sind diese grundsätzlich verpflichtet diese an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten. In der Erstaufnahmeeinrichtung erhält man meist seine erste Unterkunft. Manchmal wird man an eine andere Aufnahmeeinrichtung in anderen Teilen Deutschlands weitergeleitet. Familien mit minderjährigen Kindern erhalten grundsätzlich eine gemeinsame Unterkunft.
2. Antragsstellung: Nach der Registrierung können Asylsuchende einen förmlichen Asylantrag stellen. Dieser Antrag muss schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden. Hierfür wird durch das BAMF ein Termin bestimmt.
3. Erstinterview: Das BAMF führt mit den Asylsuchenden ein sogenanntes Erstinterview durch. Dabei werden die persönlichen Angaben und Informationen zum Reiseweg erfasst. Das Ergebnis diese Interviews kann sein, dass ein anderes Land für die Prüfung des Asylverfahrens zuständig ist, da man dort erstmalig registriert wurde oder ein Visum für dieses Land hatte. Dann wird ein sogenanntes Dublin-Verfahren durchgeführt mit den Ziel Asylsuchende in dieses Land zurückzuschicken.
4. Unterbringung: Während des Asylverfahrens werden Asylsuchende in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Während dieser Zeit erhalten sie auch Unterstützung und Versorgung.
5. Hauptverfahren und Anhörung (Zweitinterview): Nach dem Erstinterview folgt das Hauptverfahren. Das BAMF prüft die Asylgründe und entscheidet, ob die Person in Deutschland Schutz als Flüchtling erhält. Es werden auch weitere Informationen und Beweise berücksichtigt, die während des Verfahrens vorgelegt werden. Während des Hauptverfahrens erfolgt eine mündliche Anhörung beim BAMF. Dies ermöglicht es den Asylsuchenden, ihre Fluchtgründe detailliert zu erläutern und ergänzende Informationen bereitzustellen. Das Interview erfolgt persönlich mit einem Dolmetscher. Es ist auch möglich einen Verfahrensbeistand, z.B. einen Rechtsanwalt, mitzunehmen.
6. Entscheidung: Das BAMF trifft eine Entscheidung über den Asylantrag. Wenn der Antrag positiv beschieden wird, erhält die Person Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz. Wenn der Antrag abgelehnt wird, wird sie aufgefordert, Deutschland zu verlassen.
8 . Rechtsmittel: Gegen eine ablehnende Entscheidung kann bei Gericht Klage und ein Eilantrag eingelegt werden. Das bedeutet, dass die Asylsuchenden die negative Entscheidung des BAMF durch ein Gericht überprüfen lassen und bei Erfolg durch eine positive Entscheidung ersetzen lassen kann.
9. Integration: Wenn der Asylantrag keinen Erfolg hat, kann die Person unter bestimmten Voraussetzungen dennoch in Deutschland bleiben und einen humanitären Aufenthaltstitel erlangen. Dies setzt u.a. eine Voraufenthaltszeit von sechs Jahren oder vier Jahren bei Familien mit minderjährigen Kindern, überwiegende Lebensunterhaltssicherung mit eigenen Mitteln (d.h. Arbeit), Sprachkenntnisse auf A2-Niveau und Gesellschaftskenntnisse (Zertifikat „Leben in Deutschland“) voraus.