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Aufenthaltstitel und deutsche Staatsangehörigkeit

In den Jahren 2023 und 2024 hat der Gesetzgeber viele vorteilhafte gesetzliche Regelungen im Bereich
des Migrationsrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts eingeführt, z.B.

  • Anspruch auf Aufenthaltstitel für qualifizierte Fachkräfte (§ 18a und § 18 b AufenthG)
    Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG)
  • Aufenthaltserlaubnis für Personen mit berufspraktischer Erfahrung (§ 19c Abs. 2 AufenthG)
  • kurzzeitige Beschäftigung für nicht qualifizierte Arbeitskräfte, z.B. im Gastronomie- und Servicebereich (§ 15d BeschV)
  • erleichterter Familiennachzug, insb. von Eltern zu erwachsenen Kindern
  • Neu für Asylsuchende: Rücknahme des Asylantrags als Umstiegsmöglichkeit vom Asylverfahren in den Arbeitsmarkt
  • Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthaltsdauer und vieles mehr.

Die wichtigsten Regelungen im Aufenthaltsrecht finden sich im Aufenthaltsgesetz, der
Aufenthaltsverordnung und der Beschäftigungsverordnung. Die Bestimmungen zum Asylrecht sind
vorallem im Asylgesetz verankert. Die Einbürgerung ist im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt.

1. Familienzusammenführung: Wenn Sie ein Familienmitglied in Deutschland haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um bei diesem Familienmitglied zu leben (z.B. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder).

2. Arbeit und Arbeitsplatzsuche: Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland zu arbeiten oder eine Arbeit zu suchen. Grundsätzlich erforderlich sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine abgeschlossene Ausbildung oder ausgeprägte berufspraktische Kenntnisse. Hochqualifizierte Fachkräfte können eine Blaue Karte EU beantragen. Personen mit europäischer
Daueraufenthaltserlaubnis können auch für einfache Tätigkeiten eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

3. Studium: Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke erhalten.

4. Selbstständige Tätigkeit: Wenn Sie planen, eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland auszuüben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige erhalten.

5. Sprachkurse: Personen, die in Deutschland Deutsch lernen möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis für Sprachkurse erhalten.

6. Asyl und Flüchtlingsschutz: Personen, die als Flüchtlinge anerkannt werden oder die in Deutschland Asyl beantragen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

7. Humanitäre Gründe: In einigen Fällen werden Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen erteilt, beispielsweise bei langjährigem Aufenthalt in Deutschland, aus medizinischen Gründen oder zum Schutz vor Gefahr für Leib und Leben.

8. Sonstige Gründe: Es gibt auch andere spezielle Aufenthaltszwecke, die eine Aufenthaltserlaubnis rechtfertigen können, wie beispielsweise für Geschäftsführer, religiöse Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten oder Au-Pairs.

9. Niederlassungserlaubnis: Wer seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hat, kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis erlangen (unbefristete Aufenthaltserlaubnis). In manchen Fällen ist dies auch schon früher möglich.

10. Deutsche Staatsangehörigkeit: Wer seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen. In manchen Fällen ist dies auch schon früher möglich.

Finden Sie in der Beratung heraus, wie Sie eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis sowie den
deutschen Pass erhalten können. Insbesondere können wir für Sie schnell die Erfolgsaussichten einer
Klage oder eines Eilverfahrens vor Gericht einschätzen, wenn Sie unsicher sind, ob diese sich lohnt.