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Visa

Sie erhalten durch uns Unterstützung bei der Beantragung von Visa bei den deutschen Auslandsvertretungen. Die Terminvereinbarung und die Einreichung der erforderlichen Unterlagen werden von uns für Sie erledigt. Im Falle einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, dass wir in Ihrem Auftrag eine Remonstration bei der Botschaft oder eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen können.

Die Botschaft beurteilt die Erteilung des Visums nach dem so genannten Visakodex (Verordnung (EG) Nr.
810/2009).
Die häufigsten Gründe für die Ablehnung von Einreisevisa sind Zweifel an der Rückkehrbereitschaft der
Antragsteller sowie unzureichende Informationen über den Zweck des Aufenthalts.
Unsere Aufgabe besteht darin unter Vorlage von weiteren Informationen und Unterlagen darzulegen, dass
Sie die zulässige Visumsdauer nicht überschreiten werden und tatsächlich zum angegebenen Zweck
reisen. Es muss gegenüber der Botschaft glaubhaft gemacht werden, dass Sie familiär und wirtschaftlich
in Ihrem Heimatland verwurzelt sind.
Manchmal kommt es auch vor, dass die Einreise verweigert wird, obwohl ein gültiges Visum vorliegt. Die
Bundespolizei geht aufgrund der Umstände zum Zeitpunkt der Einreise davon aus, dass das Visum
missbräuchlich verwendet wird. Auch in diesen Fällen gelingt es immer wieder, die Bundespolizei vom
Gegenteil zu überzeugen.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie in unserer Beratung.